6. Individuelle Sonderleistungen
Nach vorheriger Absprache und Genehmigung des zuständigen Jugendamtes:
• Auslagen zur ärztlichen Versorgung chronisch erkrankter Kinder und Jugendlicher wie z.B.
Arztbesuche und Kuraufenthalte in Spezialkliniken, sofern sie nicht von der Krankenkasse übernommen
werden
• Pädagogisches/therapeutisches Reiten, psychosoziale Beratung/Therapie, die nicht von der
Krankenkasse übernommen werden (z.B. Kunsttherapie, Familientherapie etc.)