5. Sonderaufwendungen
im Einzelfall
Sonderaufwendungen im Einzelfall, die nicht in der Erziehungspauschale enthalten sind
und nach dem Individualprinzip erbracht werden, sind:
Taschengeld, Fahrtkosten für Heimfahrten, Erstausstattung für Bekleidung, Starthilfen
wie Erstausstattung bei Aufnahme oder Entlassung in den eigenen Wohnraum.