4. Leistungsbereich
Erziehungsstellen
4.1 Hilfeart und Rechtsgrundlage
HHeimerziehung gemäß §27 SBG VIII i.V.m. §§34 und 41 SGB VIII.
4.2 Personenkreis, Zielgruppe, Platzzahl
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche bei denen eine Rückkehr in die Familie
angestrebt wird oder die im Rahmen der Heimerziehung langfristig auf ein möglichst
selbständiges Leben vorbereitet werden sollen. Insbesondere zielt das Angebot auf
Kinder und Jugendliche ab, für die ein familiärer Erziehungskontext als die geeignetste
Fremdunterbringungsmöglichkeit angesehen wird.
• Gesamtplatzzahl: 9 Plätze
• Maximale Platzzahl pro Erziehungsstelle: 2 Plätze
• Aufnahmealter: 4-16 Jahre
• Gruppenspezifikation: koedukativ
4.3 Ausschlusskriterien
• Drogenabhängigkeit
• Akute Fremd- und Eigengefährdung
• Psychiatrische Störbilder
4.4 Aufnahmeverfahren
Nach telefonischem Erstkontakt erfolgt ein Kennlerngespräch im Kinderhof oder nach Maßgabe und
Absprache im Jugendamt.
Hieran nehmen vorzugsweise folgende Parteien teil:
• Vertreter des Jugendamtes
• Pädagogische Leitung des Kinderhofes
• Sorgeberechtigte Eltern, Vormund, etc.
Nach erfolgtem Informationsaustausch, Übergabe bisheriger Berichte, Gutachten und
Stellungnahmen beraten die Geschäftsführung und die pädagogische Leitung des Kinderhofes
über eine Aufnahmemöglichkeit und stellen gegebenenfalls eine in Frage
kommende Erziehungsstelle vor. Die anschließende Kennlernphase erfolgt auf Grundlage
der Einzelfallprüfung.
Nach der Kennlernphase wird von allen Beteiligten über die Aufnahme oder ein Probewohnen entschieden.
Im Folgenden findet eine Hilfeplanung gemäß §36 SGB VIII statt.
4.5 Ziele
4.5.1 Allgemeine Ziele
Grundsätzlich wird die Rückführung des Kindes oder Jugendlichen in das Herkunftssystem
angestrebt oder im Rahmen einer langfristigen Unterbringung auf eine möglichst
eigenständige Lebensführung hingearbeitet.
Vor allem die Förderung der Selbst- und Fremdwahrnehmung mit Bezug auf die individuelle
Lebensplanung und soziale Integration sowie der verantwortungsvolle Umgang
mit Übergängen, wie Rückführung, Bezug einer eigenen Wohnung oder der Verbleib in
einer Anschlussmaßnahme, finden eine besondere Beachtung.
Grundlage hierfür bietet ein umfangreiches, familienorientiertes Bindungs- und Beziehungsangebot
mit dem Schwerpunkt der familiären Integration.
4.5.2 Handlungsziele und Zeitperspektiven
Handlungsziel ist die bestmögliche schulische und lebenspraktische Förderung mit dem Schwerpunkt der
sozialen und familiären Integration.
Das beinhaltet, dass die Kinder und Jugendlichen;
• in ein bestehendes Familiensystem integriert werden.
• mit der Realität und den Anforderungen der Umwelt vertraut gemacht werden und gemäß ihren jeweiligen Möglichkeiten Handlungsansätze entwickeln und umsetzen.
• ihre Defizite in der zwischenmenschlichen Kommunikation durch soziale Lernprozesse ausgleichen um Selbstvertrauen zu entwickeln.
• partnerschaftliches Verhalten und Hilfsbereitschaft untereinander einüben.
• Kritikfähigkeit, Selbständigkeit und Fähigkeiten zur angemessenen Problemlösung entwickeln.
• ihre eigene Geschichte kennen, verstehen und akzeptieren lernen.
• eine eigene Lebensplanung und berufliche Perspektive entwickeln.
4.6 Methodische Grundlagen
Der Kinderhof verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und bietet Angebote zur individuellen
Förderung in allen Lebensbereichen an. Die grundsätzliche Ausrichtung ist ressourcen-
und lösungsorientiert. In den Erziehungsstellen ist die Familienanbindung das
zentrale Moment.
Zu den methodischen Grundlagen in der Integrationsphase und zur Erstellung eines individuellen
Erziehungsplans gehören die Arbeit mit dem Genogramm, Soziogramm und
Familienbrett sowie die Zusammenstellung und Auswertung aller bisherigen Berichte,
Stellungnahmen und Empfehlungen vorangegangener Maßnahmen und Träger. Zudem
ermöglicht ein internes Beobachtungsverfahren die Beurteilung der lebenspraktischen
Fertigkeiten mit Bezug auf die besondere Beschaffenheit der jeweiligen Erziehungsstelle
unter Berücksichtigung der Leitziele. Dieser Prozess wird von der pädagogischen
Gesamtleitung begleitet und unterstützt.
Zu den methodischen Grundlagen der individuellen Förderung in den unterschiedlichen
Lebensbereichen gehören, die Familienanbindung und der damit verbundene intensive
Bindungs- und Beziehungsaufbau, themenzentrierte Einzelgespräche, die Hausaufgabenbetreuung,
die soziale Integration im Lebensfeld und die schrittweise Verselbständigung
in lebenspraktischen Bereichen durch gezieltes Anlernen.
Mit Bezug auf das Ziel der Rückführung in das Herkunftssystem finden regelmäßige Elterngespräche
statt. Neben der Reflexion der Familienkontakte und Heimfahrten dient
u.a. die Arbeit mit dem Genogramm und dem Familienbrett sowie zirkuläres Fragen als
methodische Grundlage der Elternarbeit. Die Elternarbeit wird von der pädagogischen
Leitung gewährleistet um die Erziehungsstelle als geschütztes Lebensfeld zu erhalten.
4.7 Grundleistungen
4.7.1 Räumliche Gegebenheit
Die Erziehungsstellen befinden sich mit einer Ausnahme (LK Stade) alle im Landkreis
Rotenburg (Wümme). Den Kindern und Jugendlichen steht ein Lebensumfeld zur Verfügung,
das sowohl Natur und dörfliche Umgebung als auch Kleinstadtnähe bietet.
In der Umgebung unserer Erziehungsstellen stehen insbesondere die folgenden schulischen und überbetrieblichen
Ausbildungsangebote zur Verfügung:
• Grundschulen
• Haupt-, Realschulen und Gymnasien
• Förderschulen für Lernbehinderte Kinder und Jugendliche
• berufsbildende Schulen
• überbetriebliche Ausbildungsstätten
Räumliche Ausstattung;
Alle Erziehungsstellen stellen den Kindern und Jugendlichen ein Einzelzimmer zur Verfügung.
Die Mitnutzung der gemeinschaftlichen Räume wie Küche Wohnzimmer, etc. ist
ein wichtiger Bestandteil des familienorientierten Ansatzes.
4.7.2 Personalausstattung
Grundsätzlich ist in allen Erziehungsstellen eine 24 Std.- Betreuung gewährleistet.
In unseren Erziehungsstellen arbeiten ausschließlich staatlich anerkannte pädagogische Fachkräfte.
Zudem werden die Erziehungsstellen von der pädagogischen Leitung und der Verwaltung des Kinderhofes
beratend unterstützt.
Personalschlüssel pro Erziehungsstelle;
0,5 Erziehungsstellenleitung/Kind
0,1 Pädagogische Leitung/Kind
0,1 Verwaltung/Erziehungsstelle
4.7.3 Betreuungsumfang und Grundleistung
Die Grundleistungen umfassen alle geeigneten und notwendigen Leistungen in den Bereichen Versorgung,
Betreuung, Erziehung und Verwaltung. Unser besonderes Augen-merk richtet sich auf folgende Bereiche:
4.7.3.1 Familiäre Anbindung
Die familiäre Integration ist ein zentrales Moment der pädagogischen Ausrichtung unserer
Erziehungsstellen. Den Kindern und Jugendlichen sollen intensive Bindungen in einem
zuverlässigen Bezugssystem ermöglicht werden. Der Rückerwerb menschlichen
Urvertrauens und der damit einhergehende Abbau von Verlustängsten und des Selbstschutzes
vor Enttäuschungen stehen im Mittelpunkt der Arbeit. Hierzu dient u.a. auch
die Teilhabe an Familienausflügen und -aktivitäten wie Spaziergänge, Radtouren,
Kutschfahrten, Bolzen, Schwimmen, Kinobesuche oder Schlittschuhlaufen etc.
Um etwaigen (Re-) Traumatisierungen durch die Fremdunterbringung entgegenzuwirken
und eine möglichst positive Integrationsphase in das Erziehungsstellensystem zu gewährleisten
erhält jedes Kind ab Aufnahme für den Zeitraum von mindestens 6 Monaten
14tägig ein systemtherapeutisches Angebot. Die Teilnahme und Mitwirkung ist eine Voraussetzung
für die Aufnahme in einer unserer Erziehungsstellen. Die „Integrationsthe rapie“ wird ambulant
(nicht aufsuchend!) von einer niedergelassenen systemischen Kinder- und Jugendlichentherapeutin
geleistet. Zeigt sich in der Integrationsphase ein weiterführender therapeutischer Bedarf kann
die Therapie intensiviert und/oder fortgeführt werden.
4.7.3.2 Soziale Integration und Freizeitgestaltung
Die Freizeitgestaltung zielt vor allem auf die soziale Integration ins Lebensfeld ab. Wir
legen neben der familiären Integration großen Wert auf eine Anbindung bei Drittanbietern,
wie Jugendfeuerwehr, Sportvereine, Landjugend etc., um möglichst viel der „freien“
Zeit in verlässliche Strukturen zu überführen.
4.7.3.3 Schulische Förderung
Kern der schulischen Förderung ist die täglichen Hausaufgabenbetreuung für die es einen
festen Rahmen und bei Bedarf zusätzlich spezielle, mit den Lehrkräften abgestimmte,
Lehrpläne gibt. Jeden Tag wird nach dem Mittagessen für eine Stunde für die Schule
gearbeitet und nach Bedarf sich darüber hinaus auf Klassenarbeiten vorbereitet. Mitteilungs-
und Hausaufgabenhefte ermöglichen uns die gezielte Kontrolle. Zudem gewährleisten
wir den wöchentlichen Austausch mit den Lehrkräften.
4.7.3.4 Elternarbeit
Von großer Bedeutung ist für uns die Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten unserer
Bewohner/innen, insbesondere dann, wenn eine Rückkehr in das Herkunftssystem
geplant ist. In der Regel finden regelmäßig Elterngespräch satt. Die Zusammenkünfte
mit den Sorgeberechtigten sind ein fester Bestandteil unserer Arbeit von denen nur in
Ausnahmefällen und nach Maßgabe des Hilfeplanes abgewichen wird. Um die Erziehungsstelle
als geschütztes Lebensfeld zu erhalten ist die Elternarbeit aufsuchender Natur
und wird von der pädagogischen Gesamtleitung geleistet.
In gemeinsamen Gesprächen wollen wir;
• Informationen über den momentanen Entwicklungsstand des Kindes geben.
• die Erziehungsplanung des Einzelnen vorstellen und eine kooperative Vorgehens-weise entwickeln.
• die Besuche im Herkunftssystem vor- und nachbereiten.
• Verständnis für die Entwicklungsgeschichte und die entstandenen Probleme des Kindes oder Jugendlichen wecken.
• die Erziehungskompetenz der Sorgeberechtigten stärken.
• notwendige Veränderungen im Herkunftssystem initiieren.
• Anregungen der Sorgeberechtigten aufgreifen und diskutieren.
Die Besuchsregelungen und Ziele der Elternarbeit werden mit den Sorgeberechtigten und dem Jugendamt
individuell vereinbart und im Hilfeplan festgeschrieben.
4.7.3.5 Kooperation mit Schulen und Ausbildungsstätten
Ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit ist der kontinuierliche Austausch mit Lehrer/innen,
Ausbilder/innen und Betreuer/innen der Schulen und Ausbildungsstätten. Zudem ist uns die aktive
Teilnahme an Elternabenden und -sprechtagen sowie Klassenkonferenzen sehr wichtig. Bei Bedarf wird
gemeinsam ein spezieller Förderplan zur Vertiefung von Lerninhalten in der Hausaufgabenzeit erarbeitet.
4.7.3.6 Kooperation mit Behörden
Die von uns regelmäßig erstellten Entwicklungsberichte bilden die Grundlage für die
weitere Hilfeplanung. Über eine kontinuierliche Berichterstattung hinaus ist uns ein zeitnaher
Austausch von Informationen über besondere Vorkommnisse wichtig.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die enge und vorausschauende Zusammenarbeit
mit allen Behörden, die für unsere Bewohner/innen aufgrund ihrer Lebenssituation
relevant sind.
4.7.3.7 Kooperation mit externen Therapeuten
Da wir bestrebt sind unser pädagogisches Leistungsangebot nicht mit therapeutischen
Maßnahmen zu vermengen, um den Kindern ihren geschützten Lebensraum zu erhalten,
werden alle therapeutischen Maßnahmen extern initiiert. Daher hält der Kinderhof
weder therapeutisches Personal noch Therapieräume vor.
Im Falle psychiatrischer Störbilder, oder akuter psychischer Krisen kooperieren mit Dr.
Berek einem niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychiater aus Hannover. Für
etwaige stationäre Aufenthalte arbeiten wir vorzugsweise mit der KJP Lüneburg oder
dem Klinikum Bremen Ost zusammen.
Im Falle psychologischen Beratungs- oder Therapiebedarfes kooperieren wir mit ortsansässigen
Therapeuten. Zu den von uns bevorzugten Therapiekonzepten zählen die
systemische Kinder- und Jugendlichentherapie, Klangmassagen, therapeutisches Reiten
und Kunsttherapie.
Bei motorischen Beeinträchtigungen arbeiten wir mit ortsansässigen Ergo- und Physiotherapeuten
zusammen.
Bei allen eingeleiteten therapeutischen Maßnahmen sind uns regelmäßige Therapiegespräche
von besonderer Bedeutung, um eine bestmögliche pädagogische Begleitung
der therapeutischen Maßnahmen zu gewährleisten. Bei allen therapeutischen Maßnahmen
prüfen wir die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.
4.7.3.8 Verselbständigung und Übergänge
Der verantwortungsvolle Umgang mit Übergängen ist uns besonders wichtig. Dies gilt für
die Verselbständigung und besonders für die Beendigung einer Maßnahme. Als Grundlage
dient uns ein Stufenplan, der eine schrittweise Abkopplung ermöglicht.
Als Vorbereitung auf die Verselbständigung dient die altersgemäße Übernahme häuslicher
Verpflichtungen, wie das reinhalten des eigenen Wohnraumes (von Beginn an),
Zubereitung der Pausenbrote für die Schule (ab 12 Jahre), Wäschewaschen (ab 14 Jahre),
eigenständige Verantwortung für Kontrolluntersuchungen und Organisation der
Heimfahrten (ab 15 Jahre), selbständiges Perspektivenmanagement (BAföG-Anträge,
Schulanmeldungen, Kontoverwaltung, etc. (ab16 Jahre)).
Im Fall einer bevorstehenden Rückführung verlängern wir nach und nach die Besuchszeiten
im Herkunftssystem und stellen die Veränderung des Lebensraums in den Mittelpunkt
unserer (Eltern-) Arbeit. Unterstützend finden regelmäßig vorbereitende Gespräche
mit allen Beteiligten statt.
Im Bedarfsfall unterstützen wir die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen sowie die
zuständigen Behörden bei der Organisation von geeigneten Anschlussmaßnahmen.
5. Sonderaufwendungen im Einzelfall
Sonderaufwendungen im Einzelfall, die nicht in der Erziehungspauschale enthalten sind
und nach dem Individualprinzip erbracht werden, sind:
Taschengeld, Fahrtkosten für Heimfahrten, Erstausstattung für Bekleidung, Starthilfen
wie Erstausstattung bei Aufnahme oder Entlassung in den eigenen Wohnraum.