Kinderhof impressionen 4. Leistungsbereich
Erziehungsstellen






4.1 Hilfeart und Rechtsgrundlage

HHeimerziehung gemäß §27 SBG VIII i.V.m. §§34 und 41 SGB VIII.

4.2 Personenkreis, Zielgruppe, Platzzahl

Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche bei denen eine Rückkehr in die Familie angestrebt wird oder die im Rahmen der Heimerziehung langfristig auf ein möglichst selbständiges Leben vorbereitet werden sollen. Insbesondere zielt das Angebot auf Kinder und Jugendliche ab, für die ein familiärer Erziehungskontext als die geeignetste Fremdunterbringungsmöglichkeit angesehen wird.

• Gesamtplatzzahl: 9 Plätze
• Maximale Platzzahl pro Erziehungsstelle: 2 Plätze
• Aufnahmealter: 4-16 Jahre
• Gruppenspezifikation: koedukativ

4.3 Ausschlusskriterien
• Drogenabhängigkeit
• Akute Fremd- und Eigengefährdung
• Psychiatrische Störbilder

4.4 Aufnahmeverfahren

Nach telefonischem Erstkontakt erfolgt ein Kennlerngespräch im Kinderhof oder nach Maßgabe und Absprache im Jugendamt.

Hieran nehmen vorzugsweise folgende Parteien teil:
• Vertreter des Jugendamtes
• Pädagogische Leitung des Kinderhofes
• Sorgeberechtigte Eltern, Vormund, etc.

Nach erfolgtem Informationsaustausch, Übergabe bisheriger Berichte, Gutachten und Stellungnahmen beraten die Geschäftsführung und die pädagogische Leitung des Kinderhofes über eine Aufnahmemöglichkeit und stellen gegebenenfalls eine in Frage kommende Erziehungsstelle vor. Die anschließende Kennlernphase erfolgt auf Grundlage der Einzelfallprüfung.

Nach der Kennlernphase wird von allen Beteiligten über die Aufnahme oder ein Probewohnen entschieden. Im Folgenden findet eine Hilfeplanung gemäß §36 SGB VIII statt.

4.5 Ziele

4.5.1 Allgemeine Ziele

Grundsätzlich wird die Rückführung des Kindes oder Jugendlichen in das Herkunftssystem angestrebt oder im Rahmen einer langfristigen Unterbringung auf eine möglichst eigenständige Lebensführung hingearbeitet.

Vor allem die Förderung der Selbst- und Fremdwahrnehmung mit Bezug auf die individuelle Lebensplanung und soziale Integration sowie der verantwortungsvolle Umgang mit Übergängen, wie Rückführung, Bezug einer eigenen Wohnung oder der Verbleib in einer Anschlussmaßnahme, finden eine besondere Beachtung.

Grundlage hierfür bietet ein umfangreiches, familienorientiertes Bindungs- und Beziehungsangebot mit dem Schwerpunkt der familiären Integration.

4.5.2 Handlungsziele und Zeitperspektiven

Handlungsziel ist die bestmögliche schulische und lebenspraktische Förderung mit dem Schwerpunkt der sozialen und familiären Integration.

Das beinhaltet, dass die Kinder und Jugendlichen;

• in ein bestehendes Familiensystem integriert werden.
• mit der Realität und den Anforderungen der Umwelt vertraut gemacht werden und gemäß ihren jeweiligen Möglichkeiten Handlungsansätze entwickeln und umsetzen.
• ihre Defizite in der zwischenmenschlichen Kommunikation durch soziale Lernprozesse ausgleichen um Selbstvertrauen zu entwickeln.
• partnerschaftliches Verhalten und Hilfsbereitschaft untereinander einüben.
• Kritikfähigkeit, Selbständigkeit und Fähigkeiten zur angemessenen Problemlösung entwickeln.
• ihre eigene Geschichte kennen, verstehen und akzeptieren lernen.
• eine eigene Lebensplanung und berufliche Perspektive entwickeln.

4.6 Methodische Grundlagen

Der Kinderhof verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und bietet Angebote zur individuellen Förderung in allen Lebensbereichen an. Die grundsätzliche Ausrichtung ist ressourcen- und lösungsorientiert. In den Erziehungsstellen ist die Familienanbindung das zentrale Moment.

Zu den methodischen Grundlagen in der Integrationsphase und zur Erstellung eines individuellen Erziehungsplans gehören die Arbeit mit dem Genogramm, Soziogramm und Familienbrett sowie die Zusammenstellung und Auswertung aller bisherigen Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen vorangegangener Maßnahmen und Träger. Zudem ermöglicht ein internes Beobachtungsverfahren die Beurteilung der lebenspraktischen Fertigkeiten mit Bezug auf die besondere Beschaffenheit der jeweiligen Erziehungsstelle unter Berücksichtigung der Leitziele. Dieser Prozess wird von der pädagogischen Gesamtleitung begleitet und unterstützt.

Zu den methodischen Grundlagen der individuellen Förderung in den unterschiedlichen Lebensbereichen gehören, die Familienanbindung und der damit verbundene intensive Bindungs- und Beziehungsaufbau, themenzentrierte Einzelgespräche, die Hausaufgabenbetreuung, die soziale Integration im Lebensfeld und die schrittweise Verselbständigung in lebenspraktischen Bereichen durch gezieltes Anlernen.

Mit Bezug auf das Ziel der Rückführung in das Herkunftssystem finden regelmäßige Elterngespräche statt. Neben der Reflexion der Familienkontakte und Heimfahrten dient u.a. die Arbeit mit dem Genogramm und dem Familienbrett sowie zirkuläres Fragen als methodische Grundlage der Elternarbeit. Die Elternarbeit wird von der pädagogischen Leitung gewährleistet um die Erziehungsstelle als geschütztes Lebensfeld zu erhalten.

4.7 Grundleistungen

4.7.1 Räumliche Gegebenheit

Die Erziehungsstellen befinden sich mit einer Ausnahme (LK Stade) alle im Landkreis Rotenburg (Wümme). Den Kindern und Jugendlichen steht ein Lebensumfeld zur Verfügung, das sowohl Natur und dörfliche Umgebung als auch Kleinstadtnähe bietet.

In der Umgebung unserer Erziehungsstellen stehen insbesondere die folgenden schulischen und überbetrieblichen Ausbildungsangebote zur Verfügung:

• Grundschulen
• Haupt-, Realschulen und Gymnasien
• Förderschulen für Lernbehinderte Kinder und Jugendliche
• berufsbildende Schulen
• überbetriebliche Ausbildungsstätten

Räumliche Ausstattung;

Alle Erziehungsstellen stellen den Kindern und Jugendlichen ein Einzelzimmer zur Verfügung. Die Mitnutzung der gemeinschaftlichen Räume wie Küche Wohnzimmer, etc. ist ein wichtiger Bestandteil des familienorientierten Ansatzes.

4.7.2 Personalausstattung

Grundsätzlich ist in allen Erziehungsstellen eine 24 Std.- Betreuung gewährleistet.

In unseren Erziehungsstellen arbeiten ausschließlich staatlich anerkannte pädagogische Fachkräfte. Zudem werden die Erziehungsstellen von der pädagogischen Leitung und der Verwaltung des Kinderhofes beratend unterstützt.

Personalschlüssel pro Erziehungsstelle;

0,5 Erziehungsstellenleitung/Kind
0,1 Pädagogische Leitung/Kind
0,1 Verwaltung/Erziehungsstelle

4.7.3 Betreuungsumfang und Grundleistung

Die Grundleistungen umfassen alle geeigneten und notwendigen Leistungen in den Bereichen Versorgung, Betreuung, Erziehung und Verwaltung. Unser besonderes Augen-merk richtet sich auf folgende Bereiche:

4.7.3.1 Familiäre Anbindung

Die familiäre Integration ist ein zentrales Moment der pädagogischen Ausrichtung unserer Erziehungsstellen. Den Kindern und Jugendlichen sollen intensive Bindungen in einem zuverlässigen Bezugssystem ermöglicht werden. Der Rückerwerb menschlichen Urvertrauens und der damit einhergehende Abbau von Verlustängsten und des Selbstschutzes vor Enttäuschungen stehen im Mittelpunkt der Arbeit. Hierzu dient u.a. auch die Teilhabe an Familienausflügen und -aktivitäten wie Spaziergänge, Radtouren, Kutschfahrten, Bolzen, Schwimmen, Kinobesuche oder Schlittschuhlaufen etc.

Um etwaigen (Re-) Traumatisierungen durch die Fremdunterbringung entgegenzuwirken und eine möglichst positive Integrationsphase in das Erziehungsstellensystem zu gewährleisten erhält jedes Kind ab Aufnahme für den Zeitraum von mindestens 6 Monaten 14tägig ein systemtherapeutisches Angebot. Die Teilnahme und Mitwirkung ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in einer unserer Erziehungsstellen. Die „Integrationsthe rapie“ wird ambulant (nicht aufsuchend!) von einer niedergelassenen systemischen Kinder- und Jugendlichentherapeutin geleistet. Zeigt sich in der Integrationsphase ein weiterführender therapeutischer Bedarf kann die Therapie intensiviert und/oder fortgeführt werden.

4.7.3.2 Soziale Integration und Freizeitgestaltung

Die Freizeitgestaltung zielt vor allem auf die soziale Integration ins Lebensfeld ab. Wir legen neben der familiären Integration großen Wert auf eine Anbindung bei Drittanbietern, wie Jugendfeuerwehr, Sportvereine, Landjugend etc., um möglichst viel der „freien“ Zeit in verlässliche Strukturen zu überführen.

4.7.3.3 Schulische Förderung

Kern der schulischen Förderung ist die täglichen Hausaufgabenbetreuung für die es einen festen Rahmen und bei Bedarf zusätzlich spezielle, mit den Lehrkräften abgestimmte, Lehrpläne gibt. Jeden Tag wird nach dem Mittagessen für eine Stunde für die Schule gearbeitet und nach Bedarf sich darüber hinaus auf Klassenarbeiten vorbereitet. Mitteilungs- und Hausaufgabenhefte ermöglichen uns die gezielte Kontrolle. Zudem gewährleisten wir den wöchentlichen Austausch mit den Lehrkräften.

4.7.3.4 Elternarbeit

Von großer Bedeutung ist für uns die Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten unserer Bewohner/innen, insbesondere dann, wenn eine Rückkehr in das Herkunftssystem geplant ist. In der Regel finden regelmäßig Elterngespräch satt. Die Zusammenkünfte mit den Sorgeberechtigten sind ein fester Bestandteil unserer Arbeit von denen nur in Ausnahmefällen und nach Maßgabe des Hilfeplanes abgewichen wird. Um die Erziehungsstelle als geschütztes Lebensfeld zu erhalten ist die Elternarbeit aufsuchender Natur und wird von der pädagogischen Gesamtleitung geleistet.

In gemeinsamen Gesprächen wollen wir;

• Informationen über den momentanen Entwicklungsstand des Kindes geben.
• die Erziehungsplanung des Einzelnen vorstellen und eine kooperative Vorgehens-weise entwickeln.
• die Besuche im Herkunftssystem vor- und nachbereiten.
• Verständnis für die Entwicklungsgeschichte und die entstandenen Probleme des Kindes oder Jugendlichen wecken.
• die Erziehungskompetenz der Sorgeberechtigten stärken.
• notwendige Veränderungen im Herkunftssystem initiieren.
• Anregungen der Sorgeberechtigten aufgreifen und diskutieren.

Die Besuchsregelungen und Ziele der Elternarbeit werden mit den Sorgeberechtigten und dem Jugendamt individuell vereinbart und im Hilfeplan festgeschrieben.

4.7.3.5 Kooperation mit Schulen und Ausbildungsstätten

Ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit ist der kontinuierliche Austausch mit Lehrer/innen, Ausbilder/innen und Betreuer/innen der Schulen und Ausbildungsstätten. Zudem ist uns die aktive Teilnahme an Elternabenden und -sprechtagen sowie Klassenkonferenzen sehr wichtig. Bei Bedarf wird gemeinsam ein spezieller Förderplan zur Vertiefung von Lerninhalten in der Hausaufgabenzeit erarbeitet.

4.7.3.6 Kooperation mit Behörden

Die von uns regelmäßig erstellten Entwicklungsberichte bilden die Grundlage für die weitere Hilfeplanung. Über eine kontinuierliche Berichterstattung hinaus ist uns ein zeitnaher Austausch von Informationen über besondere Vorkommnisse wichtig.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die enge und vorausschauende Zusammenarbeit mit allen Behörden, die für unsere Bewohner/innen aufgrund ihrer Lebenssituation relevant sind.

4.7.3.7 Kooperation mit externen Therapeuten

Da wir bestrebt sind unser pädagogisches Leistungsangebot nicht mit therapeutischen Maßnahmen zu vermengen, um den Kindern ihren geschützten Lebensraum zu erhalten, werden alle therapeutischen Maßnahmen extern initiiert. Daher hält der Kinderhof weder therapeutisches Personal noch Therapieräume vor.

Im Falle psychiatrischer Störbilder, oder akuter psychischer Krisen kooperieren mit Dr. Berek einem niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychiater aus Hannover. Für etwaige stationäre Aufenthalte arbeiten wir vorzugsweise mit der KJP Lüneburg oder dem Klinikum Bremen Ost zusammen.
Im Falle psychologischen Beratungs- oder Therapiebedarfes kooperieren wir mit ortsansässigen Therapeuten. Zu den von uns bevorzugten Therapiekonzepten zählen die systemische Kinder- und Jugendlichentherapie, Klangmassagen, therapeutisches Reiten und Kunsttherapie.
Bei motorischen Beeinträchtigungen arbeiten wir mit ortsansässigen Ergo- und Physiotherapeuten zusammen.

Bei allen eingeleiteten therapeutischen Maßnahmen sind uns regelmäßige Therapiegespräche von besonderer Bedeutung, um eine bestmögliche pädagogische Begleitung der therapeutischen Maßnahmen zu gewährleisten. Bei allen therapeutischen Maßnahmen prüfen wir die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.

4.7.3.8 Verselbständigung und Übergänge

Der verantwortungsvolle Umgang mit Übergängen ist uns besonders wichtig. Dies gilt für die Verselbständigung und besonders für die Beendigung einer Maßnahme. Als Grundlage dient uns ein Stufenplan, der eine schrittweise Abkopplung ermöglicht.

Als Vorbereitung auf die Verselbständigung dient die altersgemäße Übernahme häuslicher Verpflichtungen, wie das reinhalten des eigenen Wohnraumes (von Beginn an), Zubereitung der Pausenbrote für die Schule (ab 12 Jahre), Wäschewaschen (ab 14 Jahre), eigenständige Verantwortung für Kontrolluntersuchungen und Organisation der Heimfahrten (ab 15 Jahre), selbständiges Perspektivenmanagement (BAföG-Anträge, Schulanmeldungen, Kontoverwaltung, etc. (ab16 Jahre)).

Im Fall einer bevorstehenden Rückführung verlängern wir nach und nach die Besuchszeiten im Herkunftssystem und stellen die Veränderung des Lebensraums in den Mittelpunkt unserer (Eltern-) Arbeit. Unterstützend finden regelmäßig vorbereitende Gespräche mit allen Beteiligten statt.

Im Bedarfsfall unterstützen wir die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen sowie die zuständigen Behörden bei der Organisation von geeigneten Anschlussmaßnahmen.

5. Sonderaufwendungen im Einzelfall

Sonderaufwendungen im Einzelfall, die nicht in der Erziehungspauschale enthalten sind und nach dem Individualprinzip erbracht werden, sind:
Taschengeld, Fahrtkosten für Heimfahrten, Erstausstattung für Bekleidung, Starthilfen wie Erstausstattung bei Aufnahme oder Entlassung in den eigenen Wohnraum.



diese Bilder sind von unsere Kinder gezeichnet