3. Leistungsbereich Wohngruppe
3.1 Hilfeart und Rechtsgrundlage
Heimerziehung gemäß §27 SGBV III i. V. m. §§34, 35a und 41 SGB VIII.
Unter integrativen Gesichtspunkten Unterbringung nach dem SGB XII möglich.
3.2 Personenkreis, Zielgruppe, Platzzahl
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche bei denen eine Rückkehr in die Familie
angestrebt wird oder die im Rahmen der Heimerziehung langfristig auf ein möglichst
selbständiges Leben vorbereitet werden sollen. Nach §35a SGB VIII nehmen wir vorzugsweise
Kinder und Jugendliche mit Lernbehinderungen (F7 ICD-10), Entwicklungsverzögerungen
(F8 ICD-10), AD(H)S-Diagnostik (F9 ICD-10), oder Bindungsstörungen
(F9 ICD-10) auf.
Platzzahl: 9 Plätze
Aufnahmealter: 6-18 Jahre
Gruppenspezifikation: koedukativ
3.3 Ausschlusskriterien
• Drogenabhängigkeit
• Akute Fremd- und Eigengefährdung
Ausschlusskriterien nach ICD-10
• F1 psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
• F2 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
3.4 Aufnahmeverfahren
Nach telefonischem Erstkontakt erfolgt ein Kennenlerngespräch im Kinderhof oder
nach Maßgabe und Absprache im Jugendamt.
Hieran nehmen vorzugsweise folgende Parteien teil:
• Vertreter des Jugendamtes
• Pädagogische Leitung des Kinderhofes
• Sorgeberechtigte Eltern, Vormund, etc.
Nach erfolgtem Informationsaustausch, Übergabe bisheriger Berichte, Gutachten und
Stellungnahmen und konkreter Anfrage wird abschließend im pädagogischen Team
über die Aufnahme des vorgestellten Kindes oder Jugendlichen beraten und entschieden.
Im Folgenden findet eine Hilfeplanung gemäß §36 SGB VIII statt.
3.5 Ziele
3.5.1 Allgemeine Ziele
Grundsätzlich wird die Rückführung des Kindes oder Jugendlichen in das Herkunftssystem
angestrebt oder im Rahmen einer langfristigen Unterbringung auf eine möglichst
eigenständige Lebensführung hingearbeitet.
Vor allem die Förderung der Selbst- und Fremdwahrnehmung mit Bezug auf die individuelle
Lebensplanung und soziale Integration sowie der verantwortungsvolle Umgang
mit Übergängen, wie Rückführung, Bezug einer eigenen Wohnung oder der Verbleib in
einer Anschlussmaßnahme, finden eine besondere Beachtung im Kinderhof Meinstedt.
Kinder und Jugendliche die nach §35a SGB VIII im Kinderhof untergebracht sind, werden
vorrangig im Umgang mit der eigenen Beeinträchtigung geschult und in ihrem Akzeptanzverhalten
trainiert.
3.5.2 Handlungsziele und Zeitperspektiven
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Handlungsziel ist die bestmögliche schulische und lebenspraktische Förderung mit dem
Schwerpunkt der sozialen Integration.
Das beinhaltet, dass die Kinder und Jugendlichen;
• mmit der Realität und den Anforderungen der Umwelt vertraut gemacht werden und
gemäß ihren jeweiligen Möglichkeiten Handlungsansätze entwickeln und umsetzen.
• ihre Defizite in der zwischenmenschlichen Kommunikation durch soziale Lernprozesse
und Gruppenarbeit ausgleichen um Selbstvertrauen zu entwickeln.
• partnerschaftliches Verhalten und Hilfsbereitschaft untereinander einüben.
• Kritikfähigkeit, Selbständigkeit und Fähigkeiten zur angemessenen Problemlösung entwickeln.
• ihre eigene Geschichte kennen, verstehen und akzeptieren lernen.
• eine eigene Lebensplanung und berufliche Perspektive entwickeln.
3.6 Methodische Grundlagen
Der Kinderhof verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und bietet Angebote zur individuellen
Förderung in allen Lebensbereichen an. Die grundsätzliche Ausrichtung ist ressourcen-
und lösungsorientiert.
Zu den methodischen Grundlagen in der Integrationsphase und zur Erstellung eines individuellen
Erziehungsplans gehören die Arbeit mit dem Genogramm, Soziogramm und
Familienbrett sowie die Zusammenstellung und Auswertung aller bisherigen Berichte,
Stellungnahmen und Empfehlungen vorangegangener Maßnahmen und Träger. Zudem
ermöglicht ein internes Beobachtungsverfahren die Beurteilung der lebenspraktischen
Fertigkeiten mit Bezug auf die besondere Beschaffenheit des Kinderhofes unter Berücksichtigung
der Leitziele.
Zu den methodischen Grundlagen der individuellen Förderung in den unterschiedlichen
Lebensbereichen gehören, themenzentrierte Einzel- und Gruppengespräche, die Kleingruppenarbeit,
die Einzelhausaufgabenbetreuung, die Möglichkeit einer phasenweisen
Schulbegleitung durch eine Lehrerin, soziale Gruppenarbeit und die schrittweise Verselbständigung
in lebenspraktischen Bereichen durch gezieltes Anlernen.
Mit Bezug auf das Ziel der Rückführung in das Herkunftssystem finden regelmäßige Elterngespräche
statt. Neben der Reflexion der Familienkontakte und Heimfahrten dient
u.a. die Arbeit mit dem Genogramm und dem Familienbrett sowie zirkuläres Fragen als
methodische Grundlage der Elternarbeit.
Im Bereich des §35a bieten wir die Möglichkeit der verstärkten Beziehungsarbeit durch
pädagogisches Reiten, intensive Begleitung und schulische Einzelbetreuung durch eine
Lehrerin.
3.7 Grundleistungen
3.7.1 Räumliche Gegebenheit
Der Kinderhof Meinstedt befindet sich im Landkreis Rotenburg (Wümme). Den Kindern
und Jugendlichen steht ein Lebensumfeld zur Verfügung, das sowohl Natur und dörfliche
Umgebung als auch Kleinstadtnähe (Zeven 7 km) bietet.
In der Umgebung stehen insbesondere die folgenden schulischen und überbetrieblichen
Ausbildungsangebote zur Verfügung:
• in Heeslingen (4 km): Grundschule
• in Zeven (7 km): Haupt- und Realschule sowie Gymnasium, Förderschule
für Lern-behinderte, Sprachheilklassen und berufsbildende Schulen
• in Rotenburg (30 km): Förderschule für geistig Behinderte,
überbetriebliche Ausbil-dungsstätten
• in Selsingen (9 km): Tagesbildungsstätte und Werkstatt für
Behinderte mit Trainings-bereich
• in Bremervörde (26 km): Werkstatt für Behinderte, berufsbildende
Schulen, überbe-triebliche Ausbildungsstätten
Räumliche Ausstattung;
9 Einzelzimmer, 1 Wohn- und Esszimmer, 1 Essecke, 2 Bäder, 3 Toiletten,
1 Bastel-zimmer, 1 Werkraum, 2 Hobbykeller, 1 Büro, 1 Besprechungsraum,
1 Mitarbeiterzim-mer, 1 Mitarbeiterbad mit Toilette, 1 Küche, 1 Waschküche,
1 Vorratsraum, 1 Fahrrad-werkstatt.
Die Nutzfläche des Gebäudes beträgt 360m². Das Außengelände
umfasst 6200m² und ist Eigentum der Interessengemeinschaft Kinderhof
Meinstedt e.V.
Das Außengelände besteht zum größten Teil aus Spiel- und Rasenflächen, einem
großen Sandspielplatz, einem Bolzplatz sowie Ställen und Ausläufen für die zum Kinderhof
gehörenden Tiere (z. Z. 5 Ziegen, 2 Katzen, 9 Hühner, 5 Kaninchen, 3 Meerschweinchen
und ein Aquarium). Auf der verbleibenden Fläche befinden sich Blumenund
Gemüsebeete sowie Obstbäume und die Beete der Kinder. Abgesehen von den
Gemüsebeeten der Kinder wird das Außengelände als auch die Tiere durch den
Hausmeister gepflegt und versorgt.
3.7.2 Personalausstattung
Die pädagogischen Mitarbeiter/innen arbeiten im Schichtdienst. Es ist eine 24 Std.- Betreuung
gewährleistet. Zwischen 22°° und 6°° ist eine Nachtbereitschaft eingerichtet.
Die Nachtbereitschaften werden von den pädagogischen Mitarbeiten geleistet. In der
Zeit von 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr sind unter der Woche mindestens zwei pädagogische
Mitarbeiter/innen im Gruppendienst tätig.
Personal des Kinderhofes
0,5 Geschäftsführung
1,0 Pädagogische Leitung - (0,5 Leitung, 0,5 Sozialpädagoge im Gruppendienst)
3,6 Erzieher/innen
1,0 Heilerziehungspfleger
0,4 Lehrerin
0,5 Verwaltung
0,7 Hauswirtschaft
0,8 Hausmeister
0,5 Reinigungskraft
1,0 Zivildienstleistender
Neben der Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung hält das Personal folgende
Zusatzqualifikationen vor:
• Dreijährige berufsbegleitende Zusatzausbildung in systemischer
Familientherapie
• Berufsbegleitende Zusatzausbildung in Kisenologie
3.7.3 Betreuungsumfang und Grundleistung
Die Grundleistungen umfassen alle geeigneten und notwendigen Leistungen in den Bereichen
Versorgung, Betreuung, Erziehung und Verwaltung. Unser besonderes Augenmerk
richtet sich dabei auf folgende Bereiche:
3.7.3.1 Soziale Integration und Freizeitgestaltung
Die Freizeitgestaltung zielt vor allem auf die soziale Integration der Kinder und Jugendlichen
ab. Hierzu dienen regelmäßige Gruppenaktivitäten wie Spaziergänge, Radtouren,
Kutschfahrten, Bolzen, Schwimmen, Kinobesuche oder Schlittschuhlaufen etc.
Gleichzeitig legen wir großen Wert auf eine Anbindung bei Drittanbietern, wie Jugendfeuerwehr,
Sportvereine, Landjugend etc.
In diesem Zusammenhang ist die Aufnahme und Integration kognitiv oder seelisch beeinträchtigter
Kinder und Jugendlicher (insbesondere § 35a) ausdrücklich erwünscht,
um die Toleranz und soziale Akzeptanz gegenüber beeinträchtigten Menschen zu fördern.
3.7.3.2 Schulische Förderung
Neben der täglichen Hausaufgabenbetreuung für die es einen festen Rahmen und bei
Bedarf zusätzlich spezielle, mit den Lehrkräften abgestimmte, Lehrpläne gibt, ermöglichen
wir im Bedarfsfall eine phasenweise Schulbegleitung oder Nachhilfeunterricht
durch eine Lehrerin, um den Verbleib an der gewählten Schule bzw. die Versetzung zu
gewährleisten. Lernbehinderte Kinder bekommen durch unsere Lehrerin intensive Unterstützung
bei der Bewältigung der schulischen Erfordernisse. Jeden Tag wird nach
dem Mittagessen für eine Stunde für die Schule gearbeitet und nach Bedarf sich darüber
hinaus auf Klassenarbeiten vorbereitet. Mitteilungs- und Hausaufgabenhefte ermöglichen
uns die gezielte Kontrolle, sowie das engmaschige Betreuungssystem den
wöchentlichen Austausch mit den Lehrkräften gewährleistet.
3.7.3.3 Elternarbeit
Von großer Bedeutung ist für uns die Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten unserer
Bewohner/innen, insbesondere dann, wenn eine Rückkehr in das Herkunftssystem
geplant ist. In der Regel finden regelmäßig Elterngespräche satt. Die Zusammenkünfte
mit den Sorgeberechtigten sind ein fester Bestandteil unserer Arbeit von denen
nur in Ausnahmefällen und nach Maßgabe des Hilfeplanes abgewichen wird.
In gemeinsamen Gesprächen wollen wir;
• Informationen über den momentanen Entwicklungsstand des Kindes
geben.
• die Erziehungsplanung des Einzelnen vorstellen und eine kooperative
Vorgehens-weise entwickeln.
• die Besuche im Herkunftssystem vor- und nachbereiten.
• Verständnis für die Entwicklungsgeschichte und die entstandenen
Probleme des Kindes oder Jugendlichen wecken.
• die Erziehungskompetenz der Sorgeberechtigten stärken.
• notwendige Veränderungen im Herkunftssystem initiieren.
• Anregungen der Sorgeberechtigten aufgreifen und diskutieren.
Die Besuchsregelungen und Ziele der Elternarbeit werden mit den Sorgeberechtigten
und dem Jugendamt individuell vereinbart und im Hilfeplan festgeschrieben.
3.7.3.4 Kooperation mit Schulen und Ausbildungsstätten
Ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit ist der kontinuierliche Austausch mit Lehrer/
innen, Ausbilder/innen und Betreuer/innen der Schulen und Ausbildungsstätten. Zudem
ist uns die aktive Teilnahme an Elternabenden und –sprechtagen sowie Klassenkonferenzen
sehr wichtig. Bei Bedarf wird gemeinsam ein spezieller Förderplan zur
Vertiefung von Lerninhalten in der Hausaufgabenzeit erarbeitet oder die Notwendigkeit
einer Begleitphase festgelegt und umgesetzt.
3.7.3.5 Kooperation mit Behörden
Die von uns regelmäßig erstellten Entwicklungsberichte bilden die Grundlage für die
weitere Hilfeplanung. Über eine kontinuierliche Berichterstattung hinaus ist uns ein zeitnaher
Austausch von Informationen über besondere Vorkommnisse wichtig.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die enge und vorausschauende Zusammenarbeit
mit allen Behörden, die für unsere Bewohner/innen aufgrund ihrer Lebenssituation
relevant sind.
3.7.3.6 Kooperation mit externen Therapeuten
Da wir bestrebt sind unser pädagogisches Leistungsangebot nicht mit therapeutischen
Maßnahmen zu vermengen, um den Kindern ihren geschützten Lebensraum zu erhalten,
werden alle therapeutischen Maßnahmen extern initiiert. Daher hält der Kinderhof
weder therapeutisches Personal noch Therapieräume vor.
Im Falle psychiatrischer Störbilder, oder akuter psychischer Krisen kooperieren mit Dr.
Berek einem niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychiater aus Hannover. Für
etwaige stationäre Aufenthalte arbeiten wir vorzugsweise mit der KJP Lüneburg oder
dem Klinikum Bremen Ost zusammen.
Im Falle psychologischen Beratungs- oder Therapiebedarfes kooperieren wir mit ortsansässigen
Therapeuten. Zu den von uns bevorzugten Therapiekonzepten zählen die systemische Kinder- und
Jugendlichentherapie, Klangmassagen, therapeutisches Reiten und Kunsttherapie. Bei motorischen
Beeinträchtigungen arbeiten wir mit ortsansässigen Ergo- und Physiotherapeuten zusammen.
Bei allen eingeleiteten therapeutischen Maßnahmen sind uns regelmäßige Therapiegespräche
von besonderer Bedeutung, um eine bestmögliche pädagogische Begleitung der therapeutischen Maßnahmen
zu gewährleisten. Bei allen therapeutischen Maßnahmen prüfen wir die Möglichkeit der Kostenübernahme
durch die gesetzlichen Krankenkassen.
3.7.3.7 Verselbständigung und Übergänge
Der verantwortungsvolle Umgang mit Übergängen ist uns besonders wichtig. Dies gilt
für die Verselbständigung und besonders für die Beendigung einer Maßnahme. Als
Grundlage dient uns ein Stufenplan, der eine schrittweise Abkopplung ermöglicht.
Als Vorbereitung auf die Verselbständigung dient die altersgemäße Übernahme häuslicher
Verpflichtungen, wie das reinhalten des eigenen Wohnraumes (von Beginn an),
Zubereitung der Pausenbrote für die Schule (ab 12 Jahre), Wäschewaschen (ab 14
Jahre), eigenständige Verantwortung für Kontrolluntersuchungen und Organisation der
Heimfahrten (ab 15 Jahre), selbständiges Perspektivenmanagement (BAföG-Anträge,
Schulanmeldungen, Kontoverwaltung, etc. (ab16 Jahre)).
Im Fall einer bevorstehenden Rückführung verlängern wir nach und nach die Besuchszeiten
im Herkunftssystem und stellen die Veränderung des Lebensraums in den Mittelpunkt
unserer (Eltern-) Arbeit. Unterstützend finden regelmäßig vorbereitende Gespräche
mit allen Beteiligten statt.
Jugendliche oder junge Erwachsene, die nach ihrer Schulentlassung nicht in ihre Familien
zurückkehren oder sich in Ausbildung befinden, können in einer angemieteten
Wohnung schrittweise auf eine selbständige Lebensführung vorbereitet werden.
Im Bedarfsfall unterstützen wir die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen sowie die
zuständigen Behörden bei der Organisation von geeigneten Anschlussmaßnahmen.