Kinderhof impressionen 3. Leistungsbereich Wohngruppe








3.1 Hilfeart und Rechtsgrundlage
Heimerziehung gemäß §27 SGBV III i. V. m. §§34, 35a und 41 SGB VIII.

Unter integrativen Gesichtspunkten Unterbringung nach dem SGB XII möglich.


3.2 Personenkreis, Zielgruppe, Platzzahl
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche bei denen eine Rückkehr in die Familie angestrebt wird oder die im Rahmen der Heimerziehung langfristig auf ein möglichst selbständiges Leben vorbereitet werden sollen. Nach §35a SGB VIII nehmen wir vorzugsweise Kinder und Jugendliche mit Lernbehinderungen (F7 ICD-10), Entwicklungsverzögerungen (F8 ICD-10), AD(H)S-Diagnostik (F9 ICD-10), oder Bindungsstörungen (F9 ICD-10) auf.

Platzzahl: 9 Plätze
Aufnahmealter: 6-18 Jahre
Gruppenspezifikation: koedukativ

3.3 Ausschlusskriterien
• Drogenabhängigkeit
• Akute Fremd- und Eigengefährdung

Ausschlusskriterien nach ICD-10
• F1 psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
• F2 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen

3.4 Aufnahmeverfahren

Nach telefonischem Erstkontakt erfolgt ein Kennenlerngespräch im Kinderhof oder nach Maßgabe und Absprache im Jugendamt.

Hieran nehmen vorzugsweise folgende Parteien teil:

• Vertreter des Jugendamtes
• Pädagogische Leitung des Kinderhofes
• Sorgeberechtigte Eltern, Vormund, etc.

Nach erfolgtem Informationsaustausch, Übergabe bisheriger Berichte, Gutachten und Stellungnahmen und konkreter Anfrage wird abschließend im pädagogischen Team über die Aufnahme des vorgestellten Kindes oder Jugendlichen beraten und entschieden. Im Folgenden findet eine Hilfeplanung gemäß §36 SGB VIII statt.

3.5 Ziele

3.5.1 Allgemeine Ziele

Grundsätzlich wird die Rückführung des Kindes oder Jugendlichen in das Herkunftssystem angestrebt oder im Rahmen einer langfristigen Unterbringung auf eine möglichst eigenständige Lebensführung hingearbeitet.

Vor allem die Förderung der Selbst- und Fremdwahrnehmung mit Bezug auf die individuelle Lebensplanung und soziale Integration sowie der verantwortungsvolle Umgang mit Übergängen, wie Rückführung, Bezug einer eigenen Wohnung oder der Verbleib in einer Anschlussmaßnahme, finden eine besondere Beachtung im Kinderhof Meinstedt.

Kinder und Jugendliche die nach §35a SGB VIII im Kinderhof untergebracht sind, werden vorrangig im Umgang mit der eigenen Beeinträchtigung geschult und in ihrem Akzeptanzverhalten trainiert.

3.5.2 Handlungsziele und Zeitperspektiven
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Handlungsziel ist die bestmögliche schulische und lebenspraktische Förderung mit dem Schwerpunkt der sozialen Integration.

Das beinhaltet, dass die Kinder und Jugendlichen;
• mmit der Realität und den Anforderungen der Umwelt vertraut gemacht werden und gemäß ihren jeweiligen Möglichkeiten Handlungsansätze entwickeln und umsetzen.
• ihre Defizite in der zwischenmenschlichen Kommunikation durch soziale Lernprozesse und Gruppenarbeit ausgleichen um Selbstvertrauen zu entwickeln.
• partnerschaftliches Verhalten und Hilfsbereitschaft untereinander einüben.
• Kritikfähigkeit, Selbständigkeit und Fähigkeiten zur angemessenen Problemlösung entwickeln.
• ihre eigene Geschichte kennen, verstehen und akzeptieren lernen.
• eine eigene Lebensplanung und berufliche Perspektive entwickeln.

3.6 Methodische Grundlagen

Der Kinderhof verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und bietet Angebote zur individuellen Förderung in allen Lebensbereichen an. Die grundsätzliche Ausrichtung ist ressourcen- und lösungsorientiert.

Zu den methodischen Grundlagen in der Integrationsphase und zur Erstellung eines individuellen Erziehungsplans gehören die Arbeit mit dem Genogramm, Soziogramm und Familienbrett sowie die Zusammenstellung und Auswertung aller bisherigen Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen vorangegangener Maßnahmen und Träger. Zudem ermöglicht ein internes Beobachtungsverfahren die Beurteilung der lebenspraktischen Fertigkeiten mit Bezug auf die besondere Beschaffenheit des Kinderhofes unter Berücksichtigung der Leitziele.

Zu den methodischen Grundlagen der individuellen Förderung in den unterschiedlichen Lebensbereichen gehören, themenzentrierte Einzel- und Gruppengespräche, die Kleingruppenarbeit, die Einzelhausaufgabenbetreuung, die Möglichkeit einer phasenweisen Schulbegleitung durch eine Lehrerin, soziale Gruppenarbeit und die schrittweise Verselbständigung in lebenspraktischen Bereichen durch gezieltes Anlernen.

Mit Bezug auf das Ziel der Rückführung in das Herkunftssystem finden regelmäßige Elterngespräche statt. Neben der Reflexion der Familienkontakte und Heimfahrten dient u.a. die Arbeit mit dem Genogramm und dem Familienbrett sowie zirkuläres Fragen als methodische Grundlage der Elternarbeit.

Im Bereich des §35a bieten wir die Möglichkeit der verstärkten Beziehungsarbeit durch pädagogisches Reiten, intensive Begleitung und schulische Einzelbetreuung durch eine Lehrerin.

3.7 Grundleistungen

3.7.1 Räumliche Gegebenheit

Der Kinderhof Meinstedt befindet sich im Landkreis Rotenburg (Wümme). Den Kindern und Jugendlichen steht ein Lebensumfeld zur Verfügung, das sowohl Natur und dörfliche Umgebung als auch Kleinstadtnähe (Zeven 7 km) bietet.

In der Umgebung stehen insbesondere die folgenden schulischen und überbetrieblichen Ausbildungsangebote zur Verfügung:
• in Heeslingen (4 km): Grundschule
• in Zeven (7 km): Haupt- und Realschule sowie Gymnasium, Förderschule für Lern-behinderte, Sprachheilklassen und berufsbildende Schulen
• in Rotenburg (30 km): Förderschule für geistig Behinderte, überbetriebliche Ausbil-dungsstätten
• in Selsingen (9 km): Tagesbildungsstätte und Werkstatt für Behinderte mit Trainings-bereich
• in Bremervörde (26 km): Werkstatt für Behinderte, berufsbildende Schulen, überbe-triebliche Ausbildungsstätten

Räumliche Ausstattung;

9 Einzelzimmer, 1 Wohn- und Esszimmer, 1 Essecke, 2 Bäder, 3 Toiletten, 1 Bastel-zimmer, 1 Werkraum, 2 Hobbykeller, 1 Büro, 1 Besprechungsraum, 1 Mitarbeiterzim-mer, 1 Mitarbeiterbad mit Toilette, 1 Küche, 1 Waschküche, 1 Vorratsraum, 1 Fahrrad-werkstatt.

Die Nutzfläche des Gebäudes beträgt 360m². Das Außengelände umfasst 6200m² und ist Eigentum der Interessengemeinschaft Kinderhof Meinstedt e.V.

Das Außengelände besteht zum größten Teil aus Spiel- und Rasenflächen, einem großen Sandspielplatz, einem Bolzplatz sowie Ställen und Ausläufen für die zum Kinderhof gehörenden Tiere (z. Z. 5 Ziegen, 2 Katzen, 9 Hühner, 5 Kaninchen, 3 Meerschweinchen und ein Aquarium). Auf der verbleibenden Fläche befinden sich Blumenund Gemüsebeete sowie Obstbäume und die Beete der Kinder. Abgesehen von den Gemüsebeeten der Kinder wird das Außengelände als auch die Tiere durch den Hausmeister gepflegt und versorgt.

3.7.2 Personalausstattung

Die pädagogischen Mitarbeiter/innen arbeiten im Schichtdienst. Es ist eine 24 Std.- Betreuung gewährleistet. Zwischen 22°° und 6°° ist eine Nachtbereitschaft eingerichtet. Die Nachtbereitschaften werden von den pädagogischen Mitarbeiten geleistet. In der Zeit von 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr sind unter der Woche mindestens zwei pädagogische Mitarbeiter/innen im Gruppendienst tätig.

Personal des Kinderhofes
0,5 Geschäftsführung
1,0 Pädagogische Leitung - (0,5 Leitung, 0,5 Sozialpädagoge im Gruppendienst)
3,6 Erzieher/innen
1,0 Heilerziehungspfleger
0,4 Lehrerin
0,5 Verwaltung
0,7 Hauswirtschaft
0,8 Hausmeister
0,5 Reinigungskraft
1,0 Zivildienstleistender

Neben der Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung hält das Personal folgende Zusatzqualifikationen vor:

• Dreijährige berufsbegleitende Zusatzausbildung in systemischer Familientherapie
• Berufsbegleitende Zusatzausbildung in Kisenologie

3.7.3 Betreuungsumfang und Grundleistung

Die Grundleistungen umfassen alle geeigneten und notwendigen Leistungen in den Bereichen Versorgung, Betreuung, Erziehung und Verwaltung. Unser besonderes Augenmerk richtet sich dabei auf folgende Bereiche:

3.7.3.1 Soziale Integration und Freizeitgestaltung

Die Freizeitgestaltung zielt vor allem auf die soziale Integration der Kinder und Jugendlichen ab. Hierzu dienen regelmäßige Gruppenaktivitäten wie Spaziergänge, Radtouren, Kutschfahrten, Bolzen, Schwimmen, Kinobesuche oder Schlittschuhlaufen etc. Gleichzeitig legen wir großen Wert auf eine Anbindung bei Drittanbietern, wie Jugendfeuerwehr, Sportvereine, Landjugend etc.

In diesem Zusammenhang ist die Aufnahme und Integration kognitiv oder seelisch beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher (insbesondere § 35a) ausdrücklich erwünscht, um die Toleranz und soziale Akzeptanz gegenüber beeinträchtigten Menschen zu fördern.

3.7.3.2 Schulische Förderung

Neben der täglichen Hausaufgabenbetreuung für die es einen festen Rahmen und bei Bedarf zusätzlich spezielle, mit den Lehrkräften abgestimmte, Lehrpläne gibt, ermöglichen wir im Bedarfsfall eine phasenweise Schulbegleitung oder Nachhilfeunterricht durch eine Lehrerin, um den Verbleib an der gewählten Schule bzw. die Versetzung zu gewährleisten. Lernbehinderte Kinder bekommen durch unsere Lehrerin intensive Unterstützung bei der Bewältigung der schulischen Erfordernisse. Jeden Tag wird nach dem Mittagessen für eine Stunde für die Schule gearbeitet und nach Bedarf sich darüber hinaus auf Klassenarbeiten vorbereitet. Mitteilungs- und Hausaufgabenhefte ermöglichen uns die gezielte Kontrolle, sowie das engmaschige Betreuungssystem den wöchentlichen Austausch mit den Lehrkräften gewährleistet.

3.7.3.3 Elternarbeit

Von großer Bedeutung ist für uns die Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten unserer Bewohner/innen, insbesondere dann, wenn eine Rückkehr in das Herkunftssystem geplant ist. In der Regel finden regelmäßig Elterngespräche satt. Die Zusammenkünfte mit den Sorgeberechtigten sind ein fester Bestandteil unserer Arbeit von denen nur in Ausnahmefällen und nach Maßgabe des Hilfeplanes abgewichen wird.

In gemeinsamen Gesprächen wollen wir;

• Informationen über den momentanen Entwicklungsstand des Kindes geben.
• die Erziehungsplanung des Einzelnen vorstellen und eine kooperative Vorgehens-weise entwickeln.
• die Besuche im Herkunftssystem vor- und nachbereiten.
• Verständnis für die Entwicklungsgeschichte und die entstandenen Probleme des Kindes oder Jugendlichen wecken.
• die Erziehungskompetenz der Sorgeberechtigten stärken.
• notwendige Veränderungen im Herkunftssystem initiieren.
• Anregungen der Sorgeberechtigten aufgreifen und diskutieren.

Die Besuchsregelungen und Ziele der Elternarbeit werden mit den Sorgeberechtigten und dem Jugendamt individuell vereinbart und im Hilfeplan festgeschrieben.

3.7.3.4 Kooperation mit Schulen und Ausbildungsstätten

Ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit ist der kontinuierliche Austausch mit Lehrer/ innen, Ausbilder/innen und Betreuer/innen der Schulen und Ausbildungsstätten. Zudem ist uns die aktive Teilnahme an Elternabenden und –sprechtagen sowie Klassenkonferenzen sehr wichtig. Bei Bedarf wird gemeinsam ein spezieller Förderplan zur Vertiefung von Lerninhalten in der Hausaufgabenzeit erarbeitet oder die Notwendigkeit einer Begleitphase festgelegt und umgesetzt.

3.7.3.5 Kooperation mit Behörden
Die von uns regelmäßig erstellten Entwicklungsberichte bilden die Grundlage für die weitere Hilfeplanung. Über eine kontinuierliche Berichterstattung hinaus ist uns ein zeitnaher Austausch von Informationen über besondere Vorkommnisse wichtig.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die enge und vorausschauende Zusammenarbeit mit allen Behörden, die für unsere Bewohner/innen aufgrund ihrer Lebenssituation relevant sind.

3.7.3.6 Kooperation mit externen Therapeuten

Da wir bestrebt sind unser pädagogisches Leistungsangebot nicht mit therapeutischen Maßnahmen zu vermengen, um den Kindern ihren geschützten Lebensraum zu erhalten, werden alle therapeutischen Maßnahmen extern initiiert. Daher hält der Kinderhof weder therapeutisches Personal noch Therapieräume vor.

Im Falle psychiatrischer Störbilder, oder akuter psychischer Krisen kooperieren mit Dr. Berek einem niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychiater aus Hannover. Für etwaige stationäre Aufenthalte arbeiten wir vorzugsweise mit der KJP Lüneburg oder dem Klinikum Bremen Ost zusammen.

Im Falle psychologischen Beratungs- oder Therapiebedarfes kooperieren wir mit ortsansässigen Therapeuten. Zu den von uns bevorzugten Therapiekonzepten zählen die systemische Kinder- und Jugendlichentherapie, Klangmassagen, therapeutisches Reiten und Kunsttherapie. Bei motorischen Beeinträchtigungen arbeiten wir mit ortsansässigen Ergo- und Physiotherapeuten zusammen.

Bei allen eingeleiteten therapeutischen Maßnahmen sind uns regelmäßige Therapiegespräche von besonderer Bedeutung, um eine bestmögliche pädagogische Begleitung der therapeutischen Maßnahmen zu gewährleisten. Bei allen therapeutischen Maßnahmen prüfen wir die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.

3.7.3.7 Verselbständigung und Übergänge
Der verantwortungsvolle Umgang mit Übergängen ist uns besonders wichtig. Dies gilt für die Verselbständigung und besonders für die Beendigung einer Maßnahme. Als Grundlage dient uns ein Stufenplan, der eine schrittweise Abkopplung ermöglicht.

Als Vorbereitung auf die Verselbständigung dient die altersgemäße Übernahme häuslicher Verpflichtungen, wie das reinhalten des eigenen Wohnraumes (von Beginn an), Zubereitung der Pausenbrote für die Schule (ab 12 Jahre), Wäschewaschen (ab 14 Jahre), eigenständige Verantwortung für Kontrolluntersuchungen und Organisation der Heimfahrten (ab 15 Jahre), selbständiges Perspektivenmanagement (BAföG-Anträge, Schulanmeldungen, Kontoverwaltung, etc. (ab16 Jahre)).

Im Fall einer bevorstehenden Rückführung verlängern wir nach und nach die Besuchszeiten im Herkunftssystem und stellen die Veränderung des Lebensraums in den Mittelpunkt unserer (Eltern-) Arbeit. Unterstützend finden regelmäßig vorbereitende Gespräche mit allen Beteiligten statt.

Jugendliche oder junge Erwachsene, die nach ihrer Schulentlassung nicht in ihre Familien zurückkehren oder sich in Ausbildung befinden, können in einer angemieteten Wohnung schrittweise auf eine selbständige Lebensführung vorbereitet werden.

Im Bedarfsfall unterstützen wir die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen sowie die zuständigen Behörden bei der Organisation von geeigneten Anschlussmaßnahmen.

diese Bilder sind von unsere Kinder gezeichnet