1. Art der Einrichtung
1.1 Organigramm
1.2 Leistungsbereiche
Der Kinderhof Meinstedt ist seit 1971 eine gemeinnützige Einrichtung der stationären
Kinder- und Jugendhilfe in freier Trägerschaft. Sie besteht aus einer gemischtgeschlechtlichen
Wohngruppe mit 9 Plätzen. Zudem halten wir gegenwärtig 9 Plätze in
Erziehungsstellen vor.
Rechtsgrundlage für die stationäre Unterbringung im Kinderhof Meinstedt ist §27 SGB
VIII in Verbindung mit §§34, 35a und 41 SGB VIII. Auf Anfrage sind unter integrativen
Gesichtpunkten Unterbringungen nach dem SGB XII möglich.
Rechtsgrundlage für die stationäre Unterbringung in einer unserer Erziehungsstellen ist
§27 SGB VIII in Verbindung mit §§34 und 41 SGB VIII.
1.3 Gesamtstellenplan
Die Arbeit in der Kinderhof Meinstedt gGmbH wird von einem Team wahrgenommen, das aus dem folgenden Personal besteht:
0,5 - Geschäftsführung
1,0 - Pädagogische Leitung - (0,5 Leitung, 0,5 Sozialpädagoge im Gruppendienst)
7,7 - Erzieher/innen
1,5 - Heilerziehungspfleger/in
0,4 - Lehrerin
0,5 - Verwaltung
0,7 - Hauswirtschaft
0,8 - Hausmeister
0,5 - Reinigungskraft
1,0 - Zivildienstleistender
1.4 Aufgaben der Leitung
Aufgaben der Geschäftsführung
• Pflegesatzvereinbarung
• Kooperation mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe
• Betriebswirtschaftliche Verwaltung und Steuerung der gGmbH
• Organisation und Verwaltung der Hauswirtschaft
• Personalwesen
Aufgaben der pädagogischen Leitung
• Konzeptionelle Planung und Verantwortung
• Kooperation mit den Jugendämtern und Hilfeplanung
• Erstellen von Erziehungs- und Förderplänen sowie Entwicklungsberichten
• Elternarbeit
• Dienstplangestaltung
• Leitung der Teamsitzungen
• Interne Fortbildung und kollegiale Fachberatung
• Kooperation mit den Schulen und Ausbildungsstätten
• Kooperation mit externen Therapeuten
• Qualitätssicherung
• Öffentlichkeitsarbeit
• Teilnahme an der „AG 78“
• Integration im Gruppendienst