Der Kinderhof Meinstedt ist seit 1971 eine gemeinnützige Einrichtung der stationären Kinder- und Jugendhilfe in freier Trägerschaft. Sie besteht aus einer gemischtgeschlechtlichen Wohngruppe mit 9 Plätzen.
Rechtsgrundlage für die stationäre Unterbringung im Kinderhof Meinstedt ist §27 SGB VIII in Verbindung mit §§34, 35a und 41 SGB VIII.
Das pädagogische Handeln im Kinderhof Meinstedt ist weltanschaulich neutral und konfessionsfrei ausgerichtet. Es orientiert sich am Alltag und an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und bezieht die Integration kognitiv oder seelisch beeinträchtigter junger Menschen mit ein, wenn die Betreuung in dieser Einrichtung als die geeignete Maßnahme erkannt wird. Grundsätzlich wollen wir Lebensbedingungen für die Kinder und Jugendlichen schaffen, die es ihnen ermöglicht, ihre Ressourcen zu erkennen und zu erleben.
Wichtig ist uns das Leben mit der Natur und mit einer Vielzahl von Tieren. Tiere, insbesondere Haustiere, schaffen ein ungezwungenes, lebendiges Klima und gehören von je her zum Kinderhof dazu.
Die Arbeit mit einer kleinen und überschaubaren Gruppe ermöglicht enge und langfristige Beziehungen ebenso wie Anreize durch Gruppenbezüge.